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Deutschland
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AKDB Hauptverwaltung Hansastraße 12-16 80686 München Postfach 150 140 80042 München

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Blick über Blumen auf den Marktplatz mit Rathaus

Dienstleistungen im Überblick

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

Zuständige Ansprechpartner

Schneider, MelinaStandesbeamtin
07042 18 32007042 18 320

Organisationseinheiten

Stadt Vaihingen an der EnzOrtMarktplatz 1 71665 Vaihingen an der Enz
Ordnungs- und SozialamtOrtMarktplatz 2 71665 Vaihingen an der Enz
StandesamtOrtMarktplatz 2 71665 Vaihingen an der Enz

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg